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Vorzeitiger Ruhestand für Jahrgänge ab 1964: Die neuen Rentenregeln 2026 und wie du teure Fallstricke vermeidest

Das Ende einer Ära: Für den geburtenstarken Jahrgang 1964 ist die klassische, abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren endgültig Geschichte; die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden vollständi...

14 Min. Lesezeit

In Kürze

  • Das Ende einer Ära: Für den geburtenstarken Jahrgang 1964 ist die klassische, abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren endgültig Geschichte; die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden vollständig umgestellt.
  • Permanente Einbußen: Wer im Jahr 2027 mit 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand geht, akzeptiert einen lebenslangen und unumkehrbaren Abschlag von 14,4% auf seine gesetzliche Rente.
  • Die Arbeitslosengeld-Falle: Der Versuch, die Jahre mit 63 und 64 “passiv” über Arbeitslosengeld I zu überbrücken, um mit 65 abschlagsfrei auszuscheiden, wird vom Gesetzgeber blockiert und führt zu Dauerkürzungen.

Vor Kurzem kam ein Mitglied aus unserer Community auf mich zu – Bernd. Bernd ist aktuell 61 Jahre alt, wird in diesem Jahr 62 und gehört damit zum geburtenstarken Jahrgang 1964. Als wir uns über seine konkreten Pläne für den Ruhestand unterhielten, wurde schnell klar, wo die eigentliche Herausforderung liegt: Bernd möchte am liebsten noch in diesem Jahr aufhören zu arbeiten, fühlt sich aber von der extremen Komplexität des Themas schlichtweg überfordert. Er hat sich in seinem Leben verständlicherweise auf seinen Job konzentriert und schaut nun auf ein Geflecht aus Paragrafen und Zahlen, bei dem ihm der klare Leitfaden fehlt.

Genau diese Ausgangslage ist im Jahr 2026 jedoch mit erheblichen Risiken verbunden. Denn für den Jahrgang 1964 stehen wir vor einer historischen Wende im Rentenrecht.

“Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden vollständig umgestellt, sodass alte Ratschläge von Kollegen oder Bekannten nicht mehr funktionieren.”

Jede Entscheidung, die jetzt getroffen wird, hat unmittelbare und unumkehrbare Auswirkungen auf das lebenslange Einkommen.

Wenn du wie Bernd im Jahr 2026 vor der Entscheidung stehst, dem Erwerbsleben den Rücken zu kehren, befindest du dich an einem ganz besonderen Punkt. Die Strukturierung dieses Übergangs hat sich in den letzten Jahren von einer einfachen bürokratischen Angelegenheit zu einer echten finanzplanerischen Herausforderung entwickelt. In diesem Beitrag brechen wir die Situation ganz rational und datenbasiert herunter, damit du genau verstehst, wie sich die neuen Regeln auf deine persönliche Planung auswirken.

Der Jahrgang 1964 als historische Wende im Rentenrecht

Das Jahr 2026 markiert einen Einschnitt, da der Jahrgang 1964 den exakten Endpunkt einer historischen Transformationsphase im deutschen Sozialversicherungsrecht bildet. Sämtliche schrittweisen Anhebungen der Altersgrenzen, die über Jahre hinweg gestreckt wurden, sind nun vollständig abgeschlossen. Für dich gelten damit die restriktivsten gesetzlichen Vorgaben, die es in der Geschichte der Bundesrepublik je gab. Das bedeutet ganz konkret: Die klassische, abschlagsfreie Rente mit 63, von der man in den Medien oder im Bekanntenkreis immer noch so viel hört, ist für diesen Jahrgang schlichtweg nicht mehr möglich.

Für den Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze für den abschlagsfreien Bezug der gesetzlichen Altersrente ausnahmslos bei 67 Jahren. Erst im Jahr 2031, wenn du dein 67. Lebensjahr vollendest, kannst du deine reguläre Rente ohne finanzielle Einbußen in Anspruch nehmen.

Die Rentenberechnung basiert im Wesentlichen auf drei Stellschrauben, die in der Branche oft als die magische Rentenformel bezeichnet werden: Die monatliche Rente ergibt sich aus den Entgeltpunkten multipliziert mit dem Zugangsfaktor und dem aktuellen Rentenwert.

  • Die Entgeltpunkte: Deine gesammelten Entgeltpunkte spiegeln dein historisches Erwerbseinkommen im Vergleich zum Durchschnitt aller Versicherten wider. Wenn du in einem Kalenderjahr exakt das Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung verdienst, erhältst du genau einen Entgeltpunkt. Durch ein früheres Ausscheiden aus dem Beruf fehlen dir logischerweise wertvolle Beitragsjahrgänge. Du sammelst weniger Punkte, was die mathematische Basis deiner Rente dauerhaft absenkt.
  • Der Zugangsfaktor: Dieser Faktor beschreibt die Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbezug. Für jeden einzelnen Monat, den du vor deiner Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente gehst, sinkt dieser Faktor um 0,003. Das bedeutet für dich einen dauerhaften, lebenslangen Abschlag von 0,3 % pro Monat. Umgekehrt belohnt der Gesetzgeber ein Aufschieben der Rente über die Regelaltersgrenze hinaus mit einem Zuschlag von 0,5 % pro Monat, was 6,0 % pro Jahr entspricht.
  • Der aktuelle Rentenwert: Dieser Wert bestimmt, wie viel Euro ein einzelner Rentenpunkt wert ist. Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst und klettert ab dem 1. Juli 2026 von zuvor 40,79 Euro auf 42,52 Euro, was einer spürbaren Erhöhung von 4,24 % entspricht. Um das Rentenniveau langfristig stabil zu halten, greift die gesetzliche Haltelinie von 48 %, welche durch das Rentenpaket 2025 bis zum Jahr 2031 rechtlich verlängert wurde.

Die zwei gesetzlichen Hauptpfade für den vorgezogenen Ausstieg

Wenn du vor dem 67. Lebensjahr aus dem Erwerbsleben aussteigen willst, sieht das Gesetz für deinen Jahrgang zwei reguläre Hauptkategorien vor, die an strikte Mindestwartezeiten gekoppelt sind. Eine vorzeitige gesetzliche Rente ist maximal 4 Jahre, also 48 Monate vor deiner Regelaltersgrenze möglich. Der frühestmögliche gesetzliche Renteneintritt ist für deinen Jahrgang somit das 63. Lebensjahr.

1. Altersrente für langjährig Versicherte

Diese Option erfordert eine Mindestwartezeit von 35 Jahren. Der frühestmögliche Rentenbeginn liegt hier mit Vollendung des 63. Lebensjahres, also im Jahr 2027. Da du den Rentenbezug in diesem Fall um exakt 48 Monate vorziehst, greift ein lebenslanger Abschlag von 14,4 %. Zu den anrechenbaren Zeiten zählen neben den klassischen Pflichtbeiträgen aus unselbstständiger Arbeit auch Zeiten der Kindererziehung, Pflegezeiten, freiwillige Beitragszahlungen sowie schulische Ausbildungszeiten bis zu einem Maximum von 8 Jahren.

2. Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Diese Kategorie verlangt eine Mindestwartezeit von 45 Jahren. Für den Jahrgang 1964 ist der frühestmögliche Rentenbeginn hier erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres im Jahr 2029 möglich. Der große Vorteil ist, dass diese Rente vollkommen abschlagsfrei ist, du also einen Abschlag von 0,0 % akzeptieren musst.

Zu den 45 Jahren zählen vor allem echte Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Wehr- oder Zivildienst sowie Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I, wobei die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn hier in der Regel ausgeschlossen sind. Zeiten von Bürgergeld oder Rentenpunkte aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung zählen für die 45-jährige Wartezeit ausdrücklich nicht mit.

Rentenart Mindestwartezeit Frühestmöglicher Beginn
(Jahrgang 1964)
Abschlag
Reguläre Altersrente 5 Jahre Mit 67 Jahren
(im Jahr 2031)
0,0 %
Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre Mit 65 Jahren
(im Jahr 2029)
0,0 %
Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre Mit 63 Jahren
(im Jahr 2027)
14,4 %

Quelle: Deutsche Rentenversicherung / Eigene Darstellung

Eine tiefgreifende und positive Änderung der letzten Zeit betrifft die vollständige Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten. Du kannst somit bereits vor Erreichen deiner Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass dies zu einer Kürzung deiner Rente führt. Wenn du parallel weiterarbeitest, bist du und dein Arbeitgeber bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren voll beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung; erst ab 67 entfällt dein eigener Anteil komplett.

Szenarien-Check mit 62 Jahren: Der Weg als Privatier

Um die rechtlichen, steuerlichen und finanzmathematischen Wechselwirkungen einer modernen Ruhestandsplanung lückenlos zu demonstrieren, nutzen wir das konkrete Beispiel von Bernd. Seine Ausgangslage ist solide, aber sie erfordert präzises Rechnen: Er vollendet dieses Jahr sein 62. Lebensjahr, besitzt ein liquides Wertpapierdepot in Höhe von 100.000 Euro und ein komplett schuldenfreies Eigenheim.

Ein schuldenfreies Eigenheim ist in der Ruhestandsplanung ein wertvoller Faktor, denn es reduziert die monatlichen Gesamtkosten im Schnitt um 20 % bis 30 %. Mieten werden zwar eingespart, aber auf der anderen Seite stehen nicht umlegbare Nebenkosten, Grundsteuern, Versicherungen und erhebliche Instandhaltungsrücklagen für das Dach, die Heizung oder die Fassade. Diese Kosten wirken im Alter wie eine Art Scheinmiete, weshalb Bernd trotz des Eigenheims zusätzliche liquide Mittel aus seinem Depot benötigt, um sein Leben zu finanzieren.

Betrachten wir das erste große Szenario: Den Ausstieg mit 62 Jahren im Jahr 2026. Rechtlich gesehen ist ein vorzeitiger Renteneintritt mit 62 Jahren für den Jahrgang 1964 nicht zulässig. Es ist keine gesetzliche Rente in diesem Alter ohne einen ganz besonderen Sonderstatus vorgesehen. Das bedeutet, dieser Schritt ist rechtlich nur als sogenannter Privatier umsetzbar. Du beendest deine Erwerbstätigkeit, erhältst jedoch noch keinerlei gesetzliche Rentenzahlungen. Es findet in diesem Alter schlicht kein Rentenfluss statt, weshalb eine komplette Überbrückung aus privaten Mitteln oder alternativen Strategien nötig ist.

Wenn Bernd diesen Weg wählt, hat er drei valide Optionen, um diese Phase mathematisch und rechtlich sauber zu strukturieren.

Option 1: Altersteilzeit im Blockmodell

Das ist ein vertragliches Privileg, das man idealerweise einige Jahre vor dem geplanten Ausstieg mit dem Arbeitgeber vereinbart. Im klassischen Blockmodell wird die Gesamtlaufzeit der Altersteilzeit in zwei Hälften geteilt: In der aktiven Phase arbeitest du voll weiter, bekommst aber nur ein reduziertes Gehalt. In der passiven Phase, die bei Bernd exakt mit 62 Jahren im Jahr 2026 beginnen würde, bist du komplett freigestellt.

Die Implikationen für die spätere Rente sind äußerst positiv: Obwohl du in der passiven Phase faktisch nicht mehr arbeitest, bleibt dein sozialversicherungsrechtlicher Status voll erhalten. Dein Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, deine Rentenversicherungsbeiträge auf Basis eines fiktiven Aufstockungsbetrags anzuheben, und zwar auf mindestens 80 % des Beitrags aus deinem bisherigen Vollzeit-Bruttogehalts.

Dein Verlust an Rentenpunkten ist somit minimal. Der alles entscheidende Vorteil für deine Ruhestandsplanung ist, dass die Jahre in der Altersteilzeit als vollwertige Pflichtbeitragszeiten zählen und zu 100 % auf die kritischen Mindestwartezeiten von 35 und 45 Jahren angerechnet werden. Bernd kann also mit 62 aufhören zu arbeiten, sammelt weiterhin wertvolle Rentenansprüche und erfüllt fließend die Hürde, um später mit 65 Jahren als besonders langjährig Versicherter vollkommen abschlagsfrei in die gesetzliche Rente zu wechseln.

Option 2: Reine Depot-Überbrückung

Wenn du vollkommen unabhängig von deinem Arbeitgeber agieren und sofort als reiner Privatier aussteigen möchtest, muss dein Wertpapierdepot diese Zeit komplett alleine finanzieren. Nehmen wir an, Bernds kalkulierte Netto-Kostenbasis für ein komfortables Leben liegt im Monat bei 2.250 Euro. Für ein volles Brückenjahr von 62 bis 63 Jahren ergibt sich daraus ein Gesamtkapitalbedarf von stolzen 27.000 Euro.

Wenn er diese Summe aus seinem Depot entnimmt, reduziert sich sein liquides Vermögen sofort von 100.000 Euro auf nur noch 73.000 Euro. Zieht man davon noch eine vernünftige Liquiditätsreserve von rund 10.000 Euro ab, bleiben für die gesamte Zeit nach dem Brückenjahr lediglich 63.000 Euro übrig, um die spätere gesetzliche Rente bei Bedarf aufzubessern und die Immobilie langfristig instand zu halten. Diese extrem hohe Depotbelastung im ersten Jahr schmälert das langfristige Wachstumspotenzial des Portfolios erheblich und schränkt die finanzielle Flexibilität für den restlichen Ruhestand stark ein.

Option 3: Überbrückung via Arbeitslosengeld I

Sollte dein Ausscheiden aus dem Beruf im Zuge einer betrieblichen Umstrukturierung, einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder über einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag erfolgen, bietet das deutsche Sozialsystem eine vollkommen legale gesetzliche Brücke. Da Bernd im Jahr 2026 das 62. Lebensjahr vollendet hat und damit die relevante Altersgrenze von 58 Jahren überschritten ist, hat er einen gesetzlichen Anspruch auf die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten Arbeitslosengeld I.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt für Kinderlose 60 % des letzten pauschalierten Netto-Entgelts. Bei einem guten früheren Einkommen lässt sich damit ein Großteil der benötigten 2.250 Euro netto decken, ohne dass das private Wertpapierdepot in dieser ersten Phase überhaupt angefasst werden muss. Der große Vorteil für die Altersvorsorge ist auch hier, dass die Bundesagentur für Arbeit während des Bezugs von Arbeitslosengeld I Rentenversicherungsbeiträge auf Basis von 80 % deines vorherigen Bruttoarbeitsentgelts übernimmt. Du sammelst also fast im vollen Umfang weiter Entgeltpunkte und steigerst deine spätere Rente. Allerdings gilt ein entscheidender Haken, den wir uns jetzt im nächsten Szenario ansehen müssen.

Szenarien-Check mit 63 Jahren: Die lohnrelevante Rentenfalle

Kommen wir zu Szenario B: Dem regulären Renteneintritt mit 63 Jahren im Jahr 2027. Mit 63 Jahren darfst du die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen, sofern du die Mindestwartezeit von 35 Beitragsjahren erfüllst. Da du den Rentenbeginn damit um exakt vier Jahre vorziehst – also mit 63 statt mit 67 Jahren in Rente gehst –, erleidest du den maximalen permanenten Abschlag von 14,4 %. Dieser Abschlag ist von Dauer und gilt unumkehrbar lebenslang; er fällt auch dann nicht weg, wenn du später dein 67. Lebensjahr erreichst.

Machen wir das an Bernds Beispiel greifbar: Bei einer angenommenen Standardrente von 1.800 Euro brutto verliert Bernd durch den Abschlag von 14,4 % jeden Monat exakt 259,20 Euro, sodass ihm nur eine Bruttorente von 1.540,80 Euro ausgezahlt wird. Wenn wir nun von einer durchschnittlichen weiteren Lebenserwartung von 25 Jahren ausgehen, summiert sich dieser scheinbar kleine monatliche Verlust über die Zeit auf einen nominalen Gesamtschaden von 77.760 Euro. Zudem darf man nicht vergessen, dass Bernd auch weniger Rentenpunkte sammelt, weil er früher aufhört, aktiv in die Rentenkasse einzuzahlen. Das Depot ist in diesem Szenario einer hohen dauerhaften Belastung ausgesetzt, da es die lebenslange Rentenlücke von 14,4 % durch regelmäßige Entnahmen ausgleichen muss.

Die Kehrseite der Medaille: Der „Vorsprung-Effekt“

Wer vier Jahre früher in Rente geht, bekommt auch vier Jahre früher Geld. Bei einer gekürzten Rente von fiktiv 1.540 Euro fließen in diesen 48 Monaten vorab über 74.000 Euro auf dein Konto. Diesen finanziellen Vorsprung musst du mit der „vollen“ Rente ab 67 Jahren erst einmal wieder aufholen.

Mathematisch gesehen liegt dieser Wendepunkt meistens um das 80. Lebensjahr herum. Das bedeutet: Erst wenn du älter als 80 wirst, fährst du mit der aufgeschobenen, ungekürzten Rente finanziell besser.

Dazu kommt der Faktor Lebensqualität: Die ersten Jahre im Ruhestand sind statistisch gesehen die aktivsten. Diese gesunde Lebenszeit um vier Jahre vorzuziehen, kann ein absolut rationaler Grund sein, den Abschlag von 14,4 % bewusst zu akzeptieren. Die Kernfrage für dich als Anleger lautet hierbei: Ist dein privates Depot strategisch so aufgestellt, dass es die permanente Rentenlücke ab dem 80. Lebensjahr ausgleicht, falls du älter wirst als der Durchschnitt? Wenn die Struktur steht, wird aus dem Risiko eine kalkulierte, persönliche Freiheit.

Anrechnung von ALG I in den 60ern

Genau in diesem Szenario treten viele erwerbsaffine Menschen über eine vermeintlich clevere, aber in der Realität gefährliche Taktik: Die Option, das Arbeitslosengeld I für die Jahre mit 63 und 64 als passive Brücke zu nutzen. Der Plan in vielen Köpfen lautet oft:

“Ich lasse mich mit 63 Jahren kündigen oder schließe einen Aufhebungsvertrag, kassiere dann 24 Monate lang das lohnrelevante Arbeitslosengeld I, weil ich älter als 58 bin, und gehe dann pünktlich mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente, weil ich die zwei Jahre für meine 45 Beitragsjahre nutzen kann.”

Warum das eine Fehlkalkulation ist? Der Gesetzgeber hat hier eine wirksame Schutzmauer eingebaut: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I in den exakt letzten zwei Jahren vor dem Renteneintritt werden grundsätzlich nicht auf die 45-jährige Mindestwartezeit angerechnet.

Wenn du also mit 63 in den Bezug von Arbeitslosengeld I wechselst und darauf setzt, damit die 45 Jahre vollzumachen, erlebst du mit 65 Jahren ein böses Erwachen. Die Bundesagentur blockiert dir in diesem Moment unwiderruflich den Status als besonders langjährig Versicherter. Du rutschst stattdessen ungewollt in die normale 35-Jahre-Erfassung ab und musst für den Rest deines Lebens einen dauerhaften Abschlag von 7,2 % auf deine Rente akzeptieren.

Ein Framework für deine Ruhestandsentscheidung

Wie entscheidest du nun, wann der richtige Zeitpunkt für dich gekommen ist?

  1. Ermittlung des exakten Status Quo: Fordere umgehend deine aktuelle Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung an und führe eine vollständige Kontenklärung durch. Nur so weißt du schwarz auf weiß, ob du zu deinem Wunschtermin die 35 Wartejahre oder die 45 Wartejahre erreichst. Das ist deine rechtliche Baseline.
  2. Ehrliche Ermittlung deiner Netto-Kostenbasis: Berechne deine tatsächlichen monatlichen Lebenshaltungskosten präzise. Das Ergebnis dieses Schritts ist deine reale Ziel-Liquidität, die du im Ruhestand Monat für Monat auf dem Konto brauchst.
  3. Das Matching mit deinem privaten Vermögen: Du subtrahierst deine voraussichtliche Netto-Rente von deiner Netto-Kostenbasis. Die Differenz, die dabei herauskommt, ist deine reale monatliche Rentenlücke. Diese Lücke multiplizierst du mit den Monaten, die du vor deiner Regelaltersgrenze von 67 Jahren aussteigen willst.

Wenn dein Depot, basierend auf einer marktnahen und passiven ETF-Allokation aus Aktien und Anleihen sowie einer sicheren, wissenschaftlich fundierten Entnahmerate diese Lücke dauerhaft und verlässlich schließen kann, ohne die Substanz für die späteren Jahre zu gefährden, dann solltest du ernsthaft überlegen, diesen Schritt zu gehen.

FAQ-Bereich

Kann ich mit dem Jahrgang 1964 noch abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen? Nein, das ist schlichtweg nicht mehr möglich. Für den Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze ausnahmslos bei 67 Jahren. Der frühestmögliche gesetzliche Renteneintritt ist das 63. Lebensjahr, allerdings ist dieser Schritt mit einem dauerhaften, lebenslangen Abschlag von exakt 14,4 % verbunden.

Zählt der Bezug von Arbeitslosengeld I für die 45-jährige Wartezeit? Grundsätzlich ja, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden auf die Mindestwartezeit von 45 Jahren angerechnet. Allerdings hat der Gesetzgeber eine strikte Ausnahme eingebaut: Die exakt letzten zwei Jahre vor dem Renteneintritt sind davon ausgeschlossen, sofern der Bezug nicht auf einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe beruht. Wer mit 63 in ALG I wechselt, um mit 65 abschlagsfrei zu gehen, scheitert an dieser Schutzmauer.

Wie hoch ist der Abschlag, wenn ich vorzeitig in Rente gehe? Der Gesetzgeber kürzt die Rente für jeden Monat, den du vor Erreichen deiner Regelaltersgrenze (67 Jahre) in Anspruch nimmst, um 0,3 %. Gehst du zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit 63 Jahren in Rente, entspricht das 48 Monaten Vorzug und führt zu einem permanenten, lebenslangen Abschlag von 14,4 %.

Muss ich für die Nutzung von Nuvest meine Bank oder mein Depot wechseln? Nein, ein Depotwechsel ist ausdrücklich nicht erforderlich. Nuvest versteht sich als herstellerunabhängiges Optimierungsoverlay. Über sichere PSD2-Schnittstellen liest die Software deine bestehenden Vermögenswerte ein und analysiert die Struktur direkt dort, wo dein Geld heute liegt.

Fazit: Rationalität schlägt Panik

Die Behauptung, Privatanleger befänden sich in einer „Todesfalle“, wenn sie nicht auf komplexe Handelsalgorithmen setzen, hält einer wissenschaftlichen Prüfung nicht stand. Market Timing bleibt ein „tantalizing holy grail“ (Asness), der in der Praxis meist an Kosten, Steuern und fehlerhaften Prognosen scheitert.

Der wirkliche Schutz für ein Portfolio ab 50 liegt in der Schließung der strategischen Lücke zwischen dem aktuellen Ist-Zustand und einer mathematisch validierten Ziel-Struktur. Dies wird durch folgende Maßnahmen erreicht:

  • Implementierung eines Glidepaths: Gezielte Reduktion der Aktienquote zum Rentenbeginn (Bond Tent) und sukzessiver Wiederaufbau im Alter.
  • Fokus auf die Asset Allocation: Steuerung des Risikos über die Gewichtung von Aktien und Anleihen statt über Einzelwetten.
  • Kostenkontrolle: Nutzung passiver Instrumente zur Maximierung der Nettorendite.
  • Dynamische Anpassung: Flexibilität in der Entnahmephase statt starrer Regeln.

Krisen gehören zur Wirtschaft dazu. Sie sind der Motor für langfristiges Wachstum. Wer seine Vermögensstruktur wissenschaftlich fundiert ausrichtet und die Prinzipien der Asset Allocation versteht, muss den nächsten Crash nicht fürchten, sondern kann ihn als Teil eines funktionierenden Systems akzeptieren. Bei Nuvest steht die Bereitstellung dieser rationalen Struktur im Vordergrund, um die finanzielle Souveränität bis weit in den Ruhestand hinein zu sichern.

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